Eine dritte Quotierung innerhalb des Vorstandes würde uns viel Flexibilität bei der Wahl des Vorstandes nehmen, ohne dabei viel zu bringen.
Dies ist auch mit einem Blick auf die anderen drei großen bayerischen GJs ersichtlich, die alle bereits eine PolGF haben: In Regensburg und Würzburg sind nur die Sprecher*innen sowie der Gesamtvorstand quotiert (wie dies mein ÄA auch will), nur in München muss die Quotierung auch ohne Beisitzer*innen gegeben sein. Die GJM ist allerdings so groß, dass sich grundsätzlich genug Menschen finden, die eine gewisse Position ausüben wollen. Diesen Luxus haben wir nicht. Somit wäre das Risiko, dass Frauen* dazu gedrängt werden ein bestimmtes Amt auszuüben, obwohl sie eigentlich ein anderes wollen.
Diese Quotierung besteht auch in Bezirks- und Landesvorstand, allerdings setzen sich diese aus acht Menschen zusammen, von denen die Hälfte den geschäftsführenden Vorstand bilden, der quotiert sein muss. Diese Größe und Unterscheidung gibt es allerdings bei uns nicht, weshalb auch dieses Argument für diese Quotierung wegfällt.
Die Quotierung des Gesamtvorstandes bleibt dabei aber natürlich erhalten, ich spreche mich explizit nicht gegen diese aus.