Veranstaltung: | Mitgliederversammlung GJ Augsburg |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | TOP 2 Satzung, Ordnung und Statute |
Antragsteller*in: | Franziska Wörz, Paul Primbs (Sprecher*innen) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.06.2019, 17:19 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A4: Erweiterung des Vorstands durch eine organisatorische Geschäftsführung
Antragstext
Ändere §4 (3) der Satzung in:
Dem Vorstand gehören 6 Mitglieder an:
- zwei gleichberechtigte Sprecher*innen, davon mindestens eine FIT*-Person,
- der/die Schatzmeister*in
- die Politische Geschäftsführung
- zwei Beisitzer*innen
Ändere §4 (4) der Satzung in:
Mindestens die Hälfte des Vorstands muss mit Frauen, Inter- oder Transpersonen
besetzt werden. Diese Quotierung muss auch ohne die Beisitzer*innen gegeben
sein. Diese gesamte Regelung kann mit Beschluss der Mehrheit der anwesenden,
stimmberechtigten Frauen ausgesetzt werden.
Begründung
Die Grüne Jugend Augsburg hat sich im letzen Jahr deutlich weiterentwickelt. Wir sind nicht nur mehr Mitglieder, auch unsere Arbeit ist vielfältiger und somit auch mehr geworden:
- Intern durch die Einführung regelmäßiger Treffen, die geplant werden müssen und Mitgliedervernetzung, wie das gemeinsame Besuchen von (Kultur-) Veranstaltungen oder sonstigen Aktivitäten
- In der Bildungsarbeit, zum Beispiel durch Referierendensuche
- Nach Außen, durch die vermehrte Teilnahme an Demonstationen (gegen Rechts, Fridays for Future) und Arbeit in Bündnissen (CSD, Bündnis sexuelle Selbstbestimmung, Bujaa, ...) sowie Pressearbeit
- Verbindung zu Altgrün, zum Beispiel durch Einbringung in den Vorstand, Besuch der Stadtversammlungen incl. Einbringung von Anträgen für die Grüne Jugend
Das ist wunderbar! Jedoch sind wir noch mehr auf die aktive Mitarbeit der einzelnen Mitglieder angewiesen. Das geht selbstverständlich als Interessierte*r oder Mitglied der Grünen Jugend, sowie als Vorstandsmitglied.
Doch gerade bei letzterem ist die Koordinierung der Zuständigkeitsbereiche nicht immer einfach. Vor einem halben Jahr hatten wir in der Mitgliederversammlung die Zahl der Beisitzer*innen von 1 auf 3 erhöht, um die Arbeit besser zu verteilen. Die Aufgaben der Beisitzer*innen sind im Gegensatz zu der, der Sprecher*innen und des Schatzmeisters/ der Schatzmeisterin nicht ganz so klar definiert, beziehungsweise dienen eher zum "hineinschnuppern" in den Vorstand, um zu prüfen, ob man sich in dieser Rolle sieht. Daher würden wir uns dafür aussprechen, nur noch 2 Beisitzer*innen, dafür aber eine organisatorische Geschäftsführung zu wählen.
Das würde dann folgendermaßen aussehen:
- Der/ Die Schatzmeister*in kümmert sich weiterhin um das Haushalten mit dem Budget, wird jedoch von der organisatorischen Geschäftsführung unterstützt, damit wir möglichst flexibel sind. Damit sind die Vorstandsmitglieder drei "Duos", (Sprecher*innen, Orga&Finanzen, Beisitzer*innen), sodass bei Abwesenheit Einzelner die Vorstandsarbeit reibungslos weiterlaufen kann (was auch für die Einzelpersonen Erleichterung bringt)
- Die org. Geschäftsführung nimmt den Sprecher*innen folgende Aufgaben ab/ hilft ihnen dabei:
Anmeldungen von Kundgebungen, Ständen, etc.
Terminfindung, Bürobelegung
- wie alle Vorstandsmitglieder übernimmt sie eigenständig Aufgaben, die innerhalb der 6 Personen aufgeteilt werden müssen (z. B. Bündnisarbeit)
Änderungsanträge
- Ä1 (Alexander Mayer, Eingereicht)