Ein vollständiges Neuschreiben des bisherigen Absatzes ist nicht notwendig, eine kleine Änderung reicht aus.
Im politischen Kontext wird das Amt eigentlich immer (definitiv aber in Bezirks-, Landes- und Bundesvorstand) als Politische Geschäftsführung bezeichnet. Lässt sich auch schön als PolGF abkürzen :)
Die Quotierung ist bisher ausschließlich in §4 (4) geregelt, es ist schöner, diese Trennung beizubehalten.