Siehe A2:Ä3
Antrag: | Vorstand |
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Antragsteller*in: | Alexander Mayer |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 05.02.2019, 19:10 |
Antrag: | Vorstand |
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Antragsteller*in: | Alexander Mayer |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 05.02.2019, 19:10 |
1. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Grünen Jugend Augsburg und Umgebung im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er organisiert Treffen und Aktionen der Grünen Jugend Augsburg und Umgebung. Ferner vertritt er die Grünen Jugend Augsburg und Umgebung nach außen, insbesondere zur Partei Bündnis 90/Die Grünen, der Presse und bei der Grünen Jugend Bayern und
5. Dem Vorstand der Grünen Jugend Augsburg sollen Mitglieder aus allen Kreisen der Grünen Jugend Augsburg angehören.
§4: Vorstand
1. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Grünen Jugend Augsburg und im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er
Umgebung
organisiert Treffen und Aktionen der Grünen Jugend Augsburg und Umgebung. Ferner
vertritt er die Grünen Jugend Augsburg und Umgebung nach außen, insbesondere zur
Partei Bündnis 90/Die Grünen, der Presse und bei der Grünen Jugend Bayern und
der Grünen Jugend.
2. Dem Vorstand gehören 6 Mitglieder an:
– zwei gleichberechtigte Sprecher*innen, davon mindestens eine Frau,
– der/die Schatzmeister*in,
– drei Beisitzer*innen.
3. Mindestens die Hälfte des Vorstands muss mit Frauen, Inter- oder
Transpersonen besetzt werden. Diese Regelung kann mit Beschluss der Mehrheit der
anwesenden, stimmberechtigten Frauen ausgesetzt werden.
5. Dem Vorstand der Grünen Jugend Augsburg sollen Mitglieder aus allen Kreisen der Grünen Jugend Augsburg angehören.
4. Der komplette Vorstand wird für ein Jahr gewählt. Die Amtszeit endet durch
Wahl eines neuen Vorstandes. Eine Wiederwahl ist möglich. Scheidet ein Mitglied
des Vorstandes vor Ablauf der Amtszeit aus, muss auf der nächsten
Mitgliederversammlung, zu der noch ordentlich eingeladen werden kann, eine
Nachwahl stattfinden. Die Amtszeit des nachgewählten Mitglieds endet mit der des
übrigen Vorstandes.
7. Mitglieder im Vorstand dürfen nicht in einem beruflichen oder finanziellen
Abhängigkeitsverhältnis zur Grünen Jugend stehen.
8. Der Vorstand ist den Mitgliedern zur Rechenschaft verpflichtet.
9. Die Sprecher*innen sind vertretungsberechtigt.
10. Die Mitglieder des Vorstands können von einer Mitgliederversammlung
insgesamt oder einzeln mit absoluter Mehrheit abgewählt werden, wenn dieser
Antrag vor der Ladung zur Mitgliederversammlung schriftlich gestellt worden ist
und ein neuer Kandidat die Mehrheit erreicht.
Siehe A2:Ä3