A3: Mitglieder
Veranstaltung: | Vollversammlung |
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Antragsteller*in: | MV (dort beschlossen am: 08.07.2015) |
Status: | Modifiziert |
Beschlossen am: | 08.07.2015 |
Eingereicht: | 21.02.2019, 19:54 |
Antragshistorie: |
Veranstaltung: | Vollversammlung |
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Antragsteller*in: | MV (dort beschlossen am: 08.07.2015) |
Status: | Modifiziert |
Beschlossen am: | 08.07.2015 |
Eingereicht: | 21.02.2019, 19:54 |
Antragshistorie: | Version 1 |
§2: Mitglieder
1. Mitglieder können nur natürliche Personen werden, die nicht älter als 27
Jahre sind. Mitglieder der Grünen Jugend Augsburg und Umgebung sind alle
Mitglieder der Grünen Jugend Bayern, die ihren Wohnsitz, Lebensmittelpunkt,
Ausbildungs- oder Arbeitsplatz im Gebiet der Grünen Jugend Augsburg und Umgebung
haben.
1. Mitglieder können nur natürliche Personen werden, die nicht älter als 27 Jahre sind. Mitglieder der Grünen Jugend Augsburg und Umgebung sind alle Mitglieder der Grünen Jugend Bayern, die ihren Wohnsitz, Lebensmittelpunkt, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz im Gebiet der Grünen Jugend Augsburg und Umgebung haben.
2. Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Abstimmungen und Wahlen im Rahmen der
Satzung teilzunehmen, sowie Ämter der Grünen Jugend Augsburg und Umgebung zu
bekleiden.
3. Die Mitgliedschaft muss durch das schriftliche oder Online-Formular der
Grünen Jugend oder bei Bündnis 90/Die Grünen beantragt werden. Über die Aufnahme
neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand. Gegen die Zurückweisung des Antrags
kann das Schiedsgericht der Grünen Jugend Bayern angerufen werden.
4. Für alle Ämter der Grünen Jugend Augsburg können nur Mitglieder kandidieren.
Mit dem Ende der Mitgliedschaft gehen alle in der Grünen Jugend Augsburg
besetzten Ämter verloren.
5. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, mit dem 28. Geburtstag
oder mit dem Tod. Über einen Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht der
Grünen Jugend Bayern.
6. Eine altersunabhängige Fördermitgliedschaft ist möglich. Fördermitglieder
sind weder wahl-, noch stimmberechtigt.
Bisheriger Text