A4: Mitgliederversammlung
Veranstaltung: | Vollversammlung |
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Antragsteller*in: | MV (dort beschlossen am: 08.07.2015) |
Status: | Modifiziert |
Beschlossen am: | 08.07.2015 |
Eingereicht: | 21.02.2019, 19:45 |
Antragshistorie: |
Veranstaltung: | Vollversammlung |
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Antragsteller*in: | MV (dort beschlossen am: 08.07.2015) |
Status: | Modifiziert |
Beschlossen am: | 08.07.2015 |
Eingereicht: | 21.02.2019, 19:45 |
Antragshistorie: | Version 1(04.02.2019) Version 1(21.02.2019) Version 1(21.02.2019) Version 1(21.02.2019) Version 1(21.02.2019) Version 1(21.02.2019) Version 1 |
§3: Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium der
Grünen Jugend Augsburg und Umgebung. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der
Grünen Jugend Augsburg und Umgebung. Die Mitgliederversammlung tagt öffentlich,
bei Personalfragen und Angelegenheiten, das Persönlichkeitsrecht betreffend,
kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium der Grünen Jugend Augsburg und Umgebung. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Grünen Jugend Augsburg und Umgebung. Die Mitgliederversammlung tagt öffentlich, bei Personalfragen und Angelegenheiten, das Persönlichkeitsrecht betreffend, kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
2. Ordentliche Mitgliederversammlungen finden mindestens zweimal jährlich statt.
Die Mitgliederversammlung tritt in der Regel alle 3 Monate zusammen.
3. Auf Antrag von mindestens acht Mitgliedern der Grünen Jugend Augsburg und
Umgebung oder von mindestens drei Mitgliedern des Vorstands der Grünen Jugend
Augsburg und Umgebung muss der Vorstand der Grünen Jugend Augsburg und Umgebung
innerhalb eines Monats eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
3. Auf Antrag von mindestens acht Mitgliedern der Grünen Jugend Augsburg und Umgebung oder von mindestens drei Mitgliedern des Vorstands der Grünen Jugend Augsburg und Umgebung muss der Vorstand der Grünen Jugend Augsburg und Umgebung innerhalb eines Monats eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
4. Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand mit einer Ladungsfrist von 14
Tagen schriftlich oder per E-Mail einberufen. In begründeten
Dringlichkeitsfällen kann die Ladungsfrist auf bis zu 3 Tage verkürzt werden.
Jedes Mitglied der Grünen Jugend Augsburg und Umgebung muss eingeladen werden.
4. Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand mit einer Ladungsfrist von 14 Tagen schriftlich oder per E-Mail einberufen. In begründeten Dringlichkeitsfällen kann die Ladungsfrist auf bis zu 3 Tage verkürzt werden. Jedes Mitglied der Grünen Jugend Augsburg und Umgebung muss eingeladen werden.
5. Mitgliederversammlungen und Treffen der Grünen Jugend Augsburg und Umgebung
sollen in allen Kreisen der Grünen Jugend Augsburg stattfinden.
5. Mitgliederversammlungen und Treffen der Grünen Jugend Augsburg und Umgebung sollen in allen Kreisen der Grünen Jugend Augsburg stattfinden.
6. Die Termine sind schüler*innen-, studierenden-, auszubildenden- und
jugendfreundlich zu wählen.
7. Die Mitgliederversammlung bestimmt über die Grundlinien für die politische
und organisatorische Arbeit der Grünen Jugend. Sie
– beschließt über eingebrachte Anträge,
– beschließt den Haushalt
– wählt und entlastet den Vorstand,
– nimmt seine Berichte entgegen,
– beschließt und ändert die Satzung, Ordnungen und Statute,
– und erkennt Ortsgruppen an.
8. Die Öffentlichkeit kann mit einer 2/3 Mehrheit von der Versammlung
ausgeschlossen werden.
9. Antragsberechtigt sind jedes Mitglied der Grünen Jugend Augsburg, allein oder
in Gruppen, sowie der Vorstand.
10. Näheres regelt eine Geschäftsordnung.