Der Vorstand ist auch eine Gruppe aus Mitgliedern.
Antrag: | Mitgliederversammlung |
---|---|
Antragsteller*in: | Vorstand (dort beschlossen am: 03.02.2019) |
Status: | Abgelehnt |
Eingereicht: | 05.02.2019, 13:33 |
Antrag: | Mitgliederversammlung |
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Antragsteller*in: | Vorstand (dort beschlossen am: 03.02.2019) |
Status: | Abgelehnt |
Eingereicht: | 05.02.2019, 13:33 |
9. Antragsberechtigt sind jedes Mitglied der Grünen Jugend Augsburg, allein oder in Gruppen, sowie der Vorstand.
§3: Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium der
Grünen Jugend Augsburg. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Grünen Jugend
Augsburg. Die Mitgliederversammlung tagt öffentlich. Bei Personalfragen und das
Persönlichkeitsrecht betreffenden Angelegenheiten kann die Öffentlichkeit
ausgeschlossen werden.
2. Ordentliche Mitgliederversammlungen finden mindestens zweimal jährlich statt.
3. Auf Antrag von mindestens acht Mitgliedern der Grünen Jugend Augsburg oder
von mindestens drei Mitgliedern des Vorstands der Grünen Jugend Augsburg muss
der Vorstand der Grünen Jugend Augsburg innerhalb eines Monats eine
außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
4. Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand mit einer Ladungsfrist von 14
Tagen schriftlich oder per E-Mail einberufen. In begründeten
Dringlichkeitsfällen kann die Ladungsfrist auf bis zu 3 Tage verkürzt werden.
Jedes Mitglied der Grünen Jugend Augsburg muss eingeladen werden.
6. Die Termine sind schüler*innen-, studierenden-, auszubildenden- und
jugendfreundlich zu wählen.
7. Die Mitgliederversammlung bestimmt über die Grundlinien für die politische
und organisatorische Arbeit der Grünen Jugend. Sie
– beschließt über eingebrachte Anträge,
– beschließt den Haushalt
– wählt und entlastet den Vorstand,
– nimmt seine Berichte entgegen,
– beschließt und ändert die Satzung, Ordnungen und Statute,
– und erkennt Ortsgruppen an.
8. Die Öffentlichkeit kann mit einer 2/3 Mehrheit von der Versammlung
ausgeschlossen werden.
9. Antragsberechtigt sind jedes Mitglied der Grünen Jugend Augsburg, allein oder
in Gruppen, sowie der Vorstand.
10. Näheres regelt eine Geschäftsordnung.
Der Vorstand ist auch eine Gruppe aus Mitgliedern.