Antrag: | Finanzen |
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Antragsteller*in: | Franziska Wörz |
Status: | Sonstiger Status |
Eingereicht: | 05.02.2019, 20:23 |
Ä2 zu A7: Finanzen
Antragstext
Von Zeile 2 bis 3 einfügen:
1. Der Vorstand legt spätestens in der letzten ordentlichen Mitgliederversammlung eines Jahres einen Haushaltsplan für das Folgejahr und einen Jahresabschluss für
Von Zeile 5 bis 10:
2. Fristen: Alle Abrechnungen sind spätestens 4 Wochen nach der Veranstaltung bei dem/der Kassierer*inSchatzmeister*in einzureichen. Ist die Veranstaltung zwischen 16. und 31. Dezember, können Kostenerstattungen nur bis 15. Januar des folgenden Jahres beantragt werden. Verspätet eingegangene Anträge sind zu begründen und sind gesondert bei dem/der Kassierer*inSchatzmeister*in zu genehmigen. Ein Rechtsanspruch auf Erstattung besteht nicht.
Von Zeile 13 bis 29:
Antrag auf Erstattung zu einer Veranstaltung ist mindestens 4 Tage vor Beginn der !Veranstaltung schriftlich beim Vorstand einzureichen. Die Fahrt sollte möglichst immer mit der Bahn/Busdurch den ÖPNV (öffentlichen Personennahverkehr) erfolgen. Die Benutzung anderer Verkehrsmittel ist schriftlich zu begründen und darf die erstattungsfähige Höhe des Bahnpreises nicht überschreiten. Ausnahmeregelungen sind vom Vorstand zu genehmigen. Fahrtkosten können bei dem/der Kassierer*inSchatzmeister*in unter Vorlage des Fahrausweises beantragt werden.
4. Fahrtkostenerstattung Voraussetzungen: Alle finanzrelevanten Veranstaltungen sind bei dem/der Kassierer*inSchatzmeister*in zu genehmigen. Hierzu ist ein Kostenvoranschlag vorzulegen. Teilnehmer*innen an Veranstaltungen, die mindestens 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung angemeldet waren, sollenbekommen ihre Fahrtkosten erstattet bekommen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Hierüber entscheidet der/die Kassierer*in. EinSchatzmeister*in, ein Einspruch beim Schiedsgericht der Grünen Jugend Bayern ist möglich. Eine ernsthafte, überwiegende Teilnahme an den Veranstaltungen ist für die Erstattung von Fahrtkosten unbedingt erforderlich. Entscheidet der/die Kassierer*inSchatzmeister*in, Fahrtkosten aus dringenden Gründen bei einzelnen oder mehreren Personen nicht zu erstatten, so entscheidet hierüber das Schiedsgericht. Ist die
In Zeile 38:
6. Finanzbeschlüsse ab 25 € benötigen die Zustimmung des/der Kassierer*inSchatzmeister*in.
Von Zeile 2 bis 3 einfügen:
1. Der Vorstand legt spätestens in der letzten ordentlichen Mitgliederversammlung eines Jahres einen Haushaltsplan für das Folgejahr und einen Jahresabschluss für
Von Zeile 5 bis 10:
2. Fristen: Alle Abrechnungen sind spätestens 4 Wochen nach der Veranstaltung bei dem/der Kassierer*inSchatzmeister*in einzureichen. Ist die Veranstaltung zwischen 16. und 31. Dezember, können Kostenerstattungen nur bis 15. Januar des folgenden Jahres beantragt werden. Verspätet eingegangene Anträge sind zu begründen und sind gesondert bei dem/der Kassierer*inSchatzmeister*in zu genehmigen. Ein Rechtsanspruch auf Erstattung besteht nicht.
Von Zeile 13 bis 29:
Antrag auf Erstattung zu einer Veranstaltung ist mindestens 4 Tage vor Beginn der !Veranstaltung schriftlich beim Vorstand einzureichen. Die Fahrt sollte möglichst immer mit der Bahn/Busdurch den ÖPNV (öffentlichen Personennahverkehr) erfolgen. Die Benutzung anderer Verkehrsmittel ist schriftlich zu begründen und darf die erstattungsfähige Höhe des Bahnpreises nicht überschreiten. Ausnahmeregelungen sind vom Vorstand zu genehmigen. Fahrtkosten können bei dem/der Kassierer*inSchatzmeister*in unter Vorlage des Fahrausweises beantragt werden.
4. Fahrtkostenerstattung Voraussetzungen: Alle finanzrelevanten Veranstaltungen sind bei dem/der Kassierer*inSchatzmeister*in zu genehmigen. Hierzu ist ein Kostenvoranschlag vorzulegen. Teilnehmer*innen an Veranstaltungen, die mindestens 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung angemeldet waren, sollenbekommen ihre Fahrtkosten erstattet bekommen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Hierüber entscheidet der/die Kassierer*in. EinSchatzmeister*in, ein Einspruch beim Schiedsgericht der Grünen Jugend Bayern ist möglich. Eine ernsthafte, überwiegende Teilnahme an den Veranstaltungen ist für die Erstattung von Fahrtkosten unbedingt erforderlich. Entscheidet der/die Kassierer*inSchatzmeister*in, Fahrtkosten aus dringenden Gründen bei einzelnen oder mehreren Personen nicht zu erstatten, so entscheidet hierüber das Schiedsgericht. Ist die
In Zeile 38:
6. Finanzbeschlüsse ab 25 € benötigen die Zustimmung des/der Kassierer*inSchatzmeister*in.