Veranstaltung: | Vollversammlung |
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Antragsteller*in: | MV (dort beschlossen am: 08.07.2015) |
Status: | Eingereicht |
Beschlossen am: | 08.07.2015 |
Eingereicht: | 21.02.2019, 20:37 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A7: Finanzen
Antragstext
§6: Finanzen
1. Der Vorstand legt spätestens der letzten ordentlichen Mitgliederversammlung
eines Jahres einen Haushaltsplan für das Folgejahr und einen Jahresabschluss für
das Vorjahr vor.
2. Fristen: Alle Abrechnungen sind spätestens 4 Wochen nach der Veranstaltung
bei dem/der Kassierer*in einzureichen. Ist die Veranstaltung zwischen 16. und
31. Dezember können Kostenerstattungen nur bis 15. Januar des folgenden Jahres
beantragt werden. Verspätet eingegangene Anträge sind zu begründen und sind
gesondert bei dem/der Kassierer*in zu genehmigen. Ein Rechtsanspruch auf
Erstattung besteht nicht.
3. Fahrtkostenerstattung Definition: Der Vorstand entscheidet darüber, zu
welchen Veranstaltungen und in welcher Höhe Fahrtkosten erstattet werden. Der
Antrag auf Erstattung zu einer Veranstaltung ist mindestens 4 Tage vor Beginn
der !Veranstaltung schriftlich beim Vorstand einzureichen. Die Fahrt sollte
möglichst immer mit der Bahn/Bus erfolgen. Die Benutzung anderer Verkehrsmittel
ist schriftlich zu begründen und darf die erstattungsfähige Höhe des Bahnpreises
nicht überschreiten. Ausnahmeregelungen sind vom Vorstand zu genehmigen.
Fahrtkosten können bei dem/der Kassierer*in unter Vorlage des Fahrausweises
beantragt werden.
4. Fahrtkostenerstattung Voraussetzungen: Alle finanzrelevanten Veranstaltungen
sind bei dem/der Kassierer*in zu genehmigen. Hierzu ist ein Kostenvoranschlag
vorzulegen. Teilnehmer*innen an Veranstaltungen, die mindestens 5 Tage vor
Beginn der Veranstaltung angemeldet waren, sollen ihre Fahrtkosten erstattet
bekommen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Hierüber entscheidet der/die
Kassierer*in. Ein Einspruch beim Schiedsgericht der Grünen Jugend Bayern ist
möglich. Eine ernsthafte, überwiegende Teilnahme an den Veranstaltungen ist für
die Erstattung von Fahrtkosten unbedingt erforderlich. Entscheidet der/die
Kassierer*in, Fahrtkosten aus dringenden Gründen bei einzelnen oder mehreren
Personen nicht zu erstatten, so entscheidet hierüber das Schiedsgericht. Ist die
Mitgliederversammlung mehrheitlich der Meinung, dass bei einer oder mehreren
Personen, Fahrtkosten nicht erstattet werden sollten, ist dies umgehend dem/der
Kassierer*in per Beschluss mitzuteilen.
5. Erstattung der Verpflegung: Teilnehmer*innen an Veranstaltungen der Grünen
Jugend Augsburg bekommen für ihre Tagungen Verpflegung erstattet, sofern diese
nicht gestellt wird. Verpflegung kann nur abgerechnet werden, sofern sie vegan
ist. Voraussetzungen und Beträge richten sich nach denen von Bündnis 90/Die
Grünen Landesverband Bayern.
6. Finanzbeschlüsse ab 25 € benötigen die Zustimmung des/der Kassierer*in.
7. Alle sonstigen Kosten müssen beim Vorstand beantragt werden, soweit sie nicht
eindeutig aus einem Haushaltsbeschluss hervorgehen.
Begründung
Bisheriger Text