Veranstaltung: | Vollversammlung |
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Antragsteller*in: | MV (dort beschlossen am: 08.07.2015) |
Status: | Abgelehnt |
Beschlossen am: | 08.07.2015 |
Eingereicht: | 04.02.2019, 13:30 |
A8: Beschluss und Änderung von Satzung, Ordnungen und Statuten
Antragstext
§7: Beschluss und Änderung von Satzung, Ordnungen und Statuten
1. Die Satzung kann von der Mitgliederversammlung nur mit einer 2/3-Mehrheit der
abgegebenen Stimmen beschlossen, geändert, oder aufgehoben werden.
Satzungsändernde Anträge können nur behandelt werden, wenn in der Einladung der
über sie beschließenden Mitgliederversammlung ein entsprechender
Tagesordnungspunkt fristgerecht angekündigt wurde. Für die Antragsfrist gelten
keine Besonderheiten. Sie kann nicht durch einen Initiativantrag beschlossen,
geändert, oder aufgehoben werden.
2. Die Geschäftsordnung nach §3, 10. wird von der Mitgliederversammlung mit
absoluter Mehrheit beschlossen, geändert oder aufgehoben. Für die Antragsfrist
gelten keine Besonderheiten. Sie kann nicht durch einen Initiativantrag
beschlossen, geändert, oder aufgehoben werden.
3. Satzung und Geschäftsordnungen der Grünen Jugend Augsburg treten nach
Beschlussfassung oder Änderung zur nächsten Sitzung in Kraft.
Begründung
Bisheriger Text